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   OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19   

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OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19 (https://dejure.org/2020,1624)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.01.2020 - 13 Verg 14/19 (https://dejure.org/2020,1624)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 13 Verg 14/19 (https://dejure.org/2020,1624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Verlängerung der Bindefrist

  • rechtsportal.de

    GWB § 160 Abs. 3
    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgelaufenes Angebot darf nicht ausgeschlossen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Verlängerung der Bindefrist

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zuschlag nach Ende der Bindefrist

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Abgelaufene Bindefrist rechtfertigt kein Angebotsausschluss

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Der Zuschlag auf ein Angebot ist trotz abgelaufener Bindefrist möglich

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haushaltsrechtliche Pflicht zur Zuschlagerteilung trotz abgelaufener Bindefrist!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgelaufenes Angebot darf nicht ausgeschlossen werden! (VPR 2020, 87)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abgelaufenes Angebot darf nicht ausgeschlossen werden! (IBR 2020, 256)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 745
  • VergabeR 2020, 639
  • ZfBR 2020, 691
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 70/08

    Angebot erloschen: Kein zwingender Ausschluss!

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    Mit den haushaltsrechtlichen Bindungen, denen der Auftraggeber unterliegt, ist in der Regel unvereinbar, das wirtschaftlichste Angebot von der Wertung nur deshalb auszunehmen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein eigener Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.Oktober 2003 - X ZR 248/02, juris Rn. 11 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 5.; Beschluss vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f., Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 30; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Verg 7/06, juris Rn. 52; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 15. März 2016 - 1/SVK/045-15, juris Rn. 141 ff.; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 58 VgV, Rn. 18; Beck VOB/B/Osseforth, 3. Aufl. 2019, VOB/A-EU § 10a Rn. 57).

    Der Umstand, dass die erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 zu einem Verhandlungsverfahren nach VOF ergangen ist, bedeutet nicht, dass die darin genannten Grundsätze auf andere Vergabeverfahren nicht übertragbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 20).

    Davon unterscheidet sich der Streitfall dadurch, dass die Bindefrist für das Angebot der Antragstellerin abgelaufen ist, ohne dass der Antragsgegner danach noch um eine Verlängerung der Frist angetragen hat (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - Verg 3/07

    Bieterausschluss wegen Nichteinhaltung des geforderten Tariflohnes

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    aa) Die wohl herrschende Auffassung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 9 Verg 4/06, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 19; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2008 - VK-06/2008-B, juris Rn. 48 f.; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 1 VK 53/02, juris Rn. 64; VK Bund, Beschluss vom 26. Februar 2007 - VK 2-9/07, juris Rn. 28 f.; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl. § 160 Rn. 107; Ziekow/Völlink/Dicks, GWB, 3. Aufl., GWB § 160 Rn. 11) bejaht das Fortbestehen der Antragsbefugnis in diesem Fall und stellt dabei darauf ab, dass eine Zuschlagserteilung auch noch nach Ablauf der Bindefrist möglich sei.

    Soweit die Antragstellerin ferner Literatur und Rechtsprechung zitiert, die davon ausgeht, dass aus dem Schweigen auf eine Bitte um Bindefristverlängerung nicht der Schluss gezogen werden könne, es bestehe kein Interesse an der Zuschlagserteilung mehr (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 6; Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Aufl. 2013, § 10 VOB/A Rn. 102), folgt daraus entgegen der Auffassung der Antragstellerin keine nachträgliche konkludente Verlängerung der - bereits abgelaufenen - Bindefrist.

    Mit den haushaltsrechtlichen Bindungen, denen der Auftraggeber unterliegt, ist in der Regel unvereinbar, das wirtschaftlichste Angebot von der Wertung nur deshalb auszunehmen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein eigener Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.Oktober 2003 - X ZR 248/02, juris Rn. 11 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 5.; Beschluss vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f., Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 30; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Verg 7/06, juris Rn. 52; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 15. März 2016 - 1/SVK/045-15, juris Rn. 141 ff.; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 58 VgV, Rn. 18; Beck VOB/B/Osseforth, 3. Aufl. 2019, VOB/A-EU § 10a Rn. 57).

  • OLG Jena, 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

    Zur vergaberechtlichen Bedeutung der Überschreitung der Zuschlags- und Bindefrist

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    aa) Die wohl herrschende Auffassung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 9 Verg 4/06, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 19; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2008 - VK-06/2008-B, juris Rn. 48 f.; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 1 VK 53/02, juris Rn. 64; VK Bund, Beschluss vom 26. Februar 2007 - VK 2-9/07, juris Rn. 28 f.; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl. § 160 Rn. 107; Ziekow/Völlink/Dicks, GWB, 3. Aufl., GWB § 160 Rn. 11) bejaht das Fortbestehen der Antragsbefugnis in diesem Fall und stellt dabei darauf ab, dass eine Zuschlagserteilung auch noch nach Ablauf der Bindefrist möglich sei.

    Insbesondere liegt keine entscheidungserhebliche Abweichung von dem Beschluss des OLG Jena vom 30. Oktober 2006 - 9 Verg 4/06 - vor.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - Verg 38/12

    Ausschließung eines Angebots wegen der Angabe von Brutto- anstatt von

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    aa) Die wohl herrschende Auffassung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 9 Verg 4/06, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 19; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 2008 - VK-06/2008-B, juris Rn. 48 f.; Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 1 VK 53/02, juris Rn. 64; VK Bund, Beschluss vom 26. Februar 2007 - VK 2-9/07, juris Rn. 28 f.; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl. § 160 Rn. 107; Ziekow/Völlink/Dicks, GWB, 3. Aufl., GWB § 160 Rn. 11) bejaht das Fortbestehen der Antragsbefugnis in diesem Fall und stellt dabei darauf ab, dass eine Zuschlagserteilung auch noch nach Ablauf der Bindefrist möglich sei.

    Mit den haushaltsrechtlichen Bindungen, denen der Auftraggeber unterliegt, ist in der Regel unvereinbar, das wirtschaftlichste Angebot von der Wertung nur deshalb auszunehmen, weil darauf der Zuschlag nicht mehr durch einfache Annahmeerklärung erteilt werden kann, sondern ein eigener Antrag des Auftraggebers und die Annahme durch den Bieter nötig sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.Oktober 2003 - X ZR 248/02, juris Rn. 11 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007 - VII-Verg 3/07, juris Rn. 5.; Beschluss vom 14. Mai 2008 - VII-Verg 17/08, BA 7 f., Beschluss vom 4. Februar 2009 - VII-Verg 70/08, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2012 - VII-Verg 38/12, juris Rn. 30; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 1 Verg 7/06, juris Rn. 52; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 15. März 2016 - 1/SVK/045-15, juris Rn. 141 ff.; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 58 VgV, Rn. 18; Beck VOB/B/Osseforth, 3. Aufl. 2019, VOB/A-EU § 10a Rn. 57).

  • BGH, 06.09.2012 - VII ZR 193/10

    Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    Da Ausschreibung und Angebot nicht dahin verstanden werden können, dass sie stillschweigende Regelungen für noch völlig ungewisse Verzögerungen enthalten, und da auch einer etwaigen Verlängerung der Bindefrist keine Aussage dazu entnommen werden könnte, was vertraglich zu gelten hat, wenn die Ausführungsfristen der Ausschreibung und des Angebots nicht mehr eingehalten werden können, kommt es letztlich darauf an, ob das neue - hier noch ausstehende - Angebot des Antragsgegners an die Antragstellerin dahin auszulegen ist, dass der Antragstellerin ein Preisanpassungsvorbehalt eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2012 - VII ZR 193/10, juris Rn. 24).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    Im Übrigen hat das OLG Jena seine Auffassung, ein inhaltlich mit dem erloschenen Angebot übereinstimmendes (neues) Angebot sei nach Ablauf der Bindefrist aufgrund der zwingenden Vorschrift des § 25 Nr. 1 lit. e VOL/A auszuschließen, in Rn. 29 des Beschlusses mit dem Verweis auf drei Entscheidungen begründet, von denen zwei einen Sachverhalt betrafen, in dem der Bieter die Bindefristverlängerung von einer inhaltlichen Änderung seines Angebots abhängig gemacht hatte (OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2002 - WVerg 0019/02 sowie BayObLG VergabeR 2002, 534).
  • OLG Naumburg, 07.06.2019 - 7 U 69/18

    Zuschlagsschreiben - Vertragsschluss bei Vergabe durch Zuschlagsschreiben mit

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    (d) Die von der Vergabekammer wiederholt zitierte Entscheidung des OLG Naumburg vom 7. Juni 2019 (7 U 69/18, VPPRS 2019, 0317) betrifft einen Fall, in dem der (Bau-)Vertrag gar nicht erst zustande gekommen war, weil der öffentliche Auftraggeber - dort im Übrigen nach ordnungsgemäßer Bindefristverlängerung - den Zuschlag unter Festlegung neuer Vertragsfristen erteilt hatte, was das OLG Naumburg als abändernden Zuschlag nach § 18 Abs. 2 VOB/A 2016 wertete.
  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 19/02

    Zuschlagsfrist; Bindefrist; Allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle; Angebot mit

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    Im Übrigen hat das OLG Jena seine Auffassung, ein inhaltlich mit dem erloschenen Angebot übereinstimmendes (neues) Angebot sei nach Ablauf der Bindefrist aufgrund der zwingenden Vorschrift des § 25 Nr. 1 lit. e VOL/A auszuschließen, in Rn. 29 des Beschlusses mit dem Verweis auf drei Entscheidungen begründet, von denen zwei einen Sachverhalt betrafen, in dem der Bieter die Bindefristverlängerung von einer inhaltlichen Änderung seines Angebots abhängig gemacht hatte (OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2002 - WVerg 0019/02 sowie BayObLG VergabeR 2002, 534).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 1/02

    Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    In der dritten vom OLG Jena zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (VergabeR 2003, 725) heißt es sogar ausdrücklich, die Vergabestelle könne dem Bieter nach Ablauf der Bindefrist ein neues Angebot unterbreiten.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

    Auszug aus OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
    Von einer Fortgeltung der unter aa) angeführten Grundsätze geht im Übrigen auch das Oberlandesgericht Düsseldorf aus (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2016 - VII-Verg 41/15, juris Rn. 19).
  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 81/17

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Anspruch auf Ersatz von nach

  • VK Baden-Württemberg, 18.10.2002 - 1 VK 53/02

    Wertung eines Sondervorschlags

  • VK Düsseldorf, 29.04.2008 - VK-06/08

    Dissens zwischen der Vergabestelle und ihrem Berater

  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 248/02

    Rechtsfolgen der Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter

  • VK Nordbayern, 04.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-41

    Angebotsausschluss wegen Missachtung von Kalkulationsvorgaben

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 17/08

    Anforderungen an die Form der Auftragserteilung; Berechnung der Wartefrist

  • VK Bund, 26.02.2007 - VK 2-09/07

    Herrichtung des Dienstsitzes

  • VK Nordbayern, 15.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-8

    Zwingend ist zwingend!

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

  • VK Sachsen, 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

    Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

  • OLG München, 23.06.2009 - Verg 8/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Änderungen mittels

  • OLG München, 11.05.2007 - Verg 4/07

    Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

  • VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20

    Laboreinrichtung

    Der Ablauf der Bindefrist und das damit verbundene Erlöschen des Angebots ist vergaberechtlich nämlich so zu bewerten, dass der Auftraggeber in diesem Fall durch sein Zuschlagsschreiben ein neues Angebot für einen Vertragsschluss abgibt (§ 150 BGB), das der betreffende Bieter annehmen oder ablehnen kann, so dass der ausgeschriebene Vertrag ggf. geschlossen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 m.z.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16).

    Schließlich wird das Auftragsinteresse der ASt durch ihre Rüge vom 27. Januar 2020 und ihren Nachprüfungsantrag belegt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 m.z.N.).

    Bei diesem Änderungsvorschlag der ASt handelt es sich gemäß § 150 Abs. 2 BGB um die Ablehnung des Angebots der Ag, die mit einem neuen Vertragsangebot der ASt verbunden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19).

    Durch diese Vergaberechtsverstöße ist die ASt auch in ihren Rechten verletzt, weil sie keine Chance mehr hatte, sich an der Auftragsvergabe zu beteiligen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19; OLG Dresden, Beschluss vom 22. August 2016, 16 U 91/16).

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Durch die bloße Bitte um Verlängerung wurden entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch nicht die Vergabeunterlagen geändert (im Ergebnis ebenso OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 - Breitbandkabel, juris Rn. 59).

    Die Abgabe einer neuen Erklärung zur Verlängerung der Bindefrist, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Vertragsbedingungen war, fällt nicht unter diese Vorschrift und damit auch nicht unter § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 - Breitbandkabel, NZBau 2020, 691 [juris Rn. 63]).

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Die Vergabestelle kann daher bei dem Bieter mit dem günstigsten Angebot nachfragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts seines Angebots noch möglich ist, und ist dazu wegen der Pflicht zur sparsamen und effektiven Verwendung der öffentlichen Mittel auch gehalten (BGH, Urt. v. 28. Oktober 2003, X ZR 248/02, juris Rn. 11 und 13; OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19, ZfBR 2020, 691 [695 f, juris Rn. 55 ff]; OLG München, Beschl. v. 23. Juni 2009, Verg 08/09, juris Rn. 36).
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Die Vergabestelle kann daher bei dem Bieter mit dem günstigsten Angebot nachfragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts seines Angebots noch möglich ist, und ist dazu wegen der Pflicht zur sparsamen und effektiven Verwendung der öffentlichen Mittel auch gehalten (BGH, Urt. v. 28. Oktober 2003, X ZR 248/02, juris Rn. 11 und 13; OLG Celle, Beschl. v. 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19, ZfBR 2020, 691 [695 f, juris Rn. 55 ff]; OLG München, Beschl. v. 23. Juni 2009, Verg 08/09, juris Rn. 36).
  • VK Westfalen, 09.11.2022 - VK 3-42/22

    Grafik-Karte kann nicht, was sie können soll: Angebot wird ausgeschlossen!

    Insbesondere kann aus der fehlenden Zustimmung nicht zwingend gefolgert werden, dass dann der betreffende Bieter kein Interesse mehr am Auftrag habe (in diesem Sinne auch OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2022, 13 Verg 14/19 m.w.N.).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Das gilt auch im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung (s. OLG Celle, Beschl.v. 30.01.2020 - 13 Verg 14/19 - Rechten, a.a.O., § 20 Rdnr. 65; Wagner-Cardenal, in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/UVgO, 2. Aufl. 2019, § 20 VgV Rdnr. 65).
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